Am 27. November 2019 führte sie mit dem Versicherten ein Assessmentgespräch (act. 7.2/11). In einer Mitteilung vom 16. Dezember 2019 sprach sie diesem sodann Frühinterventionsmassnahmen zu (act. 7.2/16). Am 19. Oktober 2020 verfasste die verantwortliche Person den "Bericht Frühintervention", aus welchem hervorgeht, dass ein Arbeitsplatzerhalt nicht realisierbar sei (act. 7.2/50). Mit Schreiben vom 23. Oktober 2020 hielt die IV-Stelle gegenüber dem Versicherten fest, aufgrund seines Gesundheitszustands seien zurzeit keine Eingliederungsmassnahmen möglich (act.