Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 6. Mai 2024 Rechtsbegehren I. des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Verfügung vom 06.05.2024 insofern aufzuheben, als dass dem Beschwerdeführer ab 01.02.2022 eine Dreiviertelsrente zuzusprechen sei. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin. II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt