Diese Beurteilung des RAD präsentiert sich ebenso als stimmig bzw. findet eine Stütze in den Akten. In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die Hausärztin Dr. F., welche das am 20. Februar 2023 zufolge der Indikation einer lumbalen Diskushernie durchgeführte Rücken-MRI veranlasst hatte, in einem von der IV-Stelle im März 2023 eingeholten Arztbericht ausführte, es seien von ihrer Seite keine Arbeitsunfähigkeiten ausgestellt worden, mit Ausnahme einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit vom 7. – 12. November 2022 aufgrund eines grippalen Infektes (act. 7.2/8, S. 3 und 24).