Bezüglich der Rückenproblematik befand der RAD am 28. Februar 2024, diese sei nicht invalidisierend, ein durchgeführtes MRI habe keinen pathologischen Befund ergeben (act. 7.2/24). Diese Beurteilung des RAD präsentiert sich ebenso als stimmig bzw. findet eine Stütze in den Akten.