Im Übrigen ist aus dem nämlichen Bericht vom 27. November 2023 noch bekannt, dass Dr. D. den Beschwerdeführer an die G. überwiesen hat, allerdings scheint diese Massnahme laut dem behandelnden Psychiater nicht spezifisch mit der depressiven Störung in Zusammenhang gestanden zu haben, sondern mit der Gesamtsituation, die "sehr komplex" gewesen sei. Er (Dr. D.) habe dem Patienten diesbezüglich keine Lösungen anbieten können. Bezüglich der Rückenproblematik befand der RAD am 28. Februar 2024, diese sei nicht invalidisierend, ein durchgeführtes MRI habe keinen pathologischen Befund ergeben (act.