In gleicher Weise hielt Dr. D. mit IV-Arztbericht vom 27. November 2023 fest, es zeigten sich immer wieder depressive Symptome, in der Regel lediglich in leichter Ausprägung (act. 7.2/20). Der RAD kam in seiner Aktenbeurteilung vom 25. Januar 2024 zum Schluss, die vorübergehenden depressiven Episoden seien für die Arbeitsunfähigkeit "nicht ausschlaggebend". Diese Einschätzung erscheint insoweit nachvollziehbar, als eine leichte depressive Episode rechtsprechungsgemäss keine Arbeitsunfähigkeit begründet (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 9C_715/2016 vom 24. Januar 2017 E. 3.3).