Der Versicherte erklärt in seiner Beschwerdeschrift, es habe sich um Sachen gehandelt, die ihn psychisch traumatisiert hätten. Bezugnehmend auf diese Vorbringen ist festzustellen, dass es an jeglicher ärztlichen Dokumentation fehlt, die auf Seiten des Beschwerdeführers ein in der Vergangenheit erlebtes Trauma im medizinischen Sinne belegte. Vor allem aber vermögen angeblich in den Jahren 2010 und 2020 erlittene belastende Ereignisse nicht die Tatsache zu widerlegen, dass der Versicherte bereits vor dem Jahr 2010 – bzw. eben schon seit Geburt – in seinen kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt war.