Was den RAD betrifft, führte dieser bezüglich des vom Versicherten im Teppichatelier geleisteten Pensums aus, dieses entspreche am ehesten einer Tätigkeit im geschützten Rahmen. Schliesslich ist noch zu beachten, dass der Versicherte unter Verweis auf den neuropsychologischen Untersuchungsbericht angibt, es sei in den Jahren 2010 und 2020 zu schlimmen Ereignissen gekommen, von denen er gegenüber der zuständigen Neuropsychologin nicht genau habe berichten wollen, die aber die ganze Familie belasten würden. Der Versicherte erklärt in seiner Beschwerdeschrift, es habe sich um Sachen gehandelt, die ihn psychisch traumatisiert hätten.