Im IV-Arztbericht der Hausärztin Dr. F. (act. 7.2/8, S. 3 ff.) ist festgehalten, der Arbeitgeber habe sehr grosse Rücksicht auf die Situation des Patienten genommen (Arbeitsanweisungen nur mündlich in der Muttersprache des Patienten, nur ganz einfache Arbeiten, brauche Begleitung bei der Ausführung der Arbeiten). Was den RAD betrifft, führte dieser bezüglich des vom Versicherten im Teppichatelier geleisteten Pensums aus, dieses entspreche am ehesten einer Tätigkeit im geschützten Rahmen.