Seite 10 anderen gesagt (act. 7.2/8, S. 18). Mit einem solchen Entgegenkommen seitens eines Arbeitgebers kann auf Dauer auf dem ersten Arbeitsmarkt in der Regel nicht gerechnet werden. In diesem Zusammenhang sei überdies erwähnt, dass der Versicherte im Rahmen seiner Arbeit in einem Teppichatelier, die er zuletzt zu einem Pensum von 20 % ausgeübt hat, ebenfalls nur eingeschränkt einsatzfähig war.