Auf konkrete Nachfrage – so der Untersuchungsbericht – habe die Frau aber nicht angeben können, seit wann und inwiefern es schlechter geworden sei. Sie habe ausserdem ergänzt, vielleicht falle es ihr auch immer mehr auf. Soweit der Versicherte die Beurteilung des RAD mit dem Hinweis in Zweifel ziehen lässt, er habe in B. 9 – 10 Stunden pro Tag in einer Schneiderei gearbeitet, erscheint dies nicht stichhaltig. Es ist unklar, was für Arbeiten der Versicherte damals genau verrichtete. Davon abgesehen hatte er bezüglich der betreffenden Tätigkeit angegeben, der damalige Chef habe ihm eine Aufgabe nach der