Dr. D. hatte anlässlich einer Stellungnahme vom 17. Juli 2023 erklärt, eine Aussage über eine neuropsychologische Änderung seit dem Umzug in die Schweiz sei ihm nicht möglich. Zudem bemerkte er, dass seit dem Behandlungsbeginn im April 2020 keine Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten festzustellen sei (act. 7.2/14). Des Weiteren hatte zwar die Frau des Versicherten im Rahmen der neuropsychologischen Abklärungen im C. dargelegt, sie habe den Eindruck, die Sprache und die Vergesslichkeit des Beschwerdeführers würden immer schlimmer werden. Auf konkrete Nachfrage – so der Untersuchungsbericht – habe die Frau aber nicht angeben können, seit wann und inwiefern es schlechter geworden sei.