Die zuständige Logopädin empfahl aufgrund ihrer Befunde eine neuropsychologische Abklärung, die am 17. Februar 2023 in der Klinik für Neurologie des C. durchgeführt wurde. Die Bewertung ergab, der Patient habe sich bei vorbestehend bekannter Sprachentwicklungsstörung zur neuropsychologischen Untersuchung vorgestellt, welche durch zahlreiche Faktoren erschwert worden sei (Fremdsprachigkeit, Analphabetismus, Wahrnehmungsstörung, intellektuelle Schwierigkeiten). Insgesamt lägen soweit aus neuropsychologischer Sicht beurteilbar in sämtlichen geprüften Bereichen mittelschwere bis schwere Minderleistungen vor.