Laut dem logopädischen Abschlussbericht der Einrichtung E. vom 19. Oktober 2022 (act. 7.2/8, S. 9 ff.) könne insgesamt von einer Spracherwerbsstörung mit auditiven Verarbeitungsdefiziten, einer Beeinträchtigung der Merkspanne, Einschränkungen im Arbeitsgedächtnis und einem reduzierten Wortschatz ausgegangen werden. Die zuständige Logopädin empfahl aufgrund ihrer Befunde eine neuropsychologische Abklärung, die am 17. Februar 2023 in der Klinik für Neurologie des C. durchgeführt wurde.