der Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Der Versicherte habe zu einem Pensum von 20 % in einem Teppichatelier gearbeitet. Dies entspreche aus Sicht des RAD am ehesten einer Tätigkeit im geschützten Rahmen. Die kognitiven Einschränkungen stünden im Vordergrund. Zudem würden eine Verlangsamung und eine Koordinationsstörung beider Hände beschrieben (neuropsychologischer Untersuch). Diese Einschränkungen führten aus versicherungsmedizinischer Sicht zu einer aufgehobenen Arbeitsfähigkeit in sämtlichen Tätigkeiten des freien Arbeitsmarktes. Mit einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sei nicht zu rechnen, da die kognitiven Einschränkungen nicht verbessert werden könnten.