Seite 7 Bericht des Hausarztes stehe, dass der Versicherte seit Monaten diesbezüglich Beschwerden gehabt habe, somit könne davon ausgegangen werden, dass die Beschwerden seit ca. dem Jahr 2022 bestünden. In versicherungsmedizinischer Hinsicht verhalte es sich laut dem RAD so, dass die Spracherwerbsstörung und die mittelschwere bis schwere kognitive Störung (wahrscheinlich auch Intelligenz-Minderung) Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hätten. So sei der Versicherte überwiegend wahrscheinlich nicht in der Lage, Deutsch zu lernen.