Die Beurteilung sei anhand des klinischen Eindrucks abgegeben worden, da eine standardisierte Testung (inkl. IQ-Testung) aufgrund der Einschränkungen (Analphabetismus, fehlende Schulbildung und Wahrnehmungsstörung) nicht möglich gewesen sei. Die Einschätzung sei aus Sicht des RAD klar nachvollziehbar. Anhand der Berichte und den anamnestischen Angaben sei aus Sicht des RAD aber auch eine Intelligenzminderung sehr wahrscheinlich. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seien diese Einschränkungen seit der Geburt vorliegend und hätten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Spracherwerbsstörung geführt.