Gegenstand Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 7. März 2024 Rechtsbegehren I. des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 7. März 2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien Eingliederungsmassnahmen zu gewähren. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST und Barauslagen) zulasten der Beschwerdegegnerin. II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt