d) Die IV-Stelle hat in der angefochtenen Verfügung einen Leidensabzug verweigert. Die Beschwerdeführerin hält dies für nicht korrekt; sie fordert die Gewährung des laut der Rechtsprechung maximal zulässigen Abzugs von 25 %. Sie verweist namentlich darauf, dass die zahlreichen Anforderungen an eine adaptierte Tätigkeit sich lohnmindernd auswirkten.