b) Da die versicherte Person die ihr verbliebene Restarbeitsfähigkeit von 60 % nicht ausschöpft, ist vorliegend das Invalideneinkommen gestützt auf die LSE zu bestimmen. Es ist grundsätzlich stets die neuste verfügbare LSE-Tabelle zu verwenden (BGE 143 V 295 E. 4.1.3). Dies sind die LSE 2020. Mit Blick auf das von der Gutachterstelle dargestellte Zumutbarkeitsprofil ist das Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, heranzuziehen. Der betreffende Wert beläuft sich auf Fr. 4'276.--. Unter Berücksichtigung der betriebsüblichen Wochenarbeitszeit im Jahr 2020 von 41.7 Stunden resultiert ein jährliches Invalideneinkommen von Fr. 32'096.-- (Fr. 4'276.-- x 12 x 0.6 : 40 x 41.7).