c) Im Urteil Nr. 7186/09 vom 2. Februar 2016 in Sachen G. gegen die Schweiz hatte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit der EMRK-Konformität der vom Bundesgericht gestützt auf Art. 28a Abs. 3 IVG praktizierten sog. gemischten Methode zu befassen. Dem Entscheid lag der Fall einer Versicherten zugrunde, welche unter dem Status einer Vollerwerbstätigen eine Invalidenrente bezogen hatte, diesen Anspruch aber in der Folge allein aufgrund des Umstandes verlor, dass sie wegen der Geburt ihrer Kinder und der damit einhergehenden Reduktion des Erwerbspensums für die Invaliditätsbemessung neu als Teilerwerbstätige mit einem Aufgabenbereich qualifiziert wurde.