entsprechenden Arbeitsplatzes daher von vornherein als ausgeschlossen erscheint. Dies trifft zum Beispiel auf einen Hilfsarbeiter zu, welcher noch zu einer Leistung von 40 Prozent in sitzender Stellung, verteilt auf je zwei Stunden am Vor- und Nachmittag, einsetzbar ist. Eine sorgfältige Ermittlung des Invaliditätsgrades kann zudem bei Personen, die kurz vor dem Erreichen der ordentlichen Altersgrenze stehen, geboten sein.