Die D. erklärte, es hätten keine suffizienten Serumspiegel für Duloxetin, Amitriptylin und Oxycodon nachgewiesen werden können. Es fänden sich somit Hinweise für eine mangelnde Therapieadhärenz hinsichtlich der Psychopharmakotherapie, sodass diese kritisch hinterfragt werden sollte (act. 7.2/78, S. 29). Die Beschwerdeführerin macht in ihrer Replik geltend, aus den Serumwerten dürfe nicht zwingend auf eine schlechte Compliance geschlossen werden. Entgegen ihrer Ansicht besteht vorliegend aber wiederum keine Veranlassung, an den Einschätzungen der D. zu zweifeln.