Seite 12 eine Arbeitsfähigkeit von höchstens 60 %. Retrospektiv könne dieser Zustand ebenfalls seit etwa April des Jahres 2018 angenommen werden. Zusätzlich sollten die folgenden leistungsmässigen Einschränkungen beachtet werden: Die Tätigkeit sollte wechselbelastend sein, wobei die Versicherte selbständig zwischen Sitzen, Stehen und Gehen wählen könne. Keine Arbeiten kniend und kauernd in unphysiologischer Stellung der Lendenwirbelsäule. Heben von Lasten vom Boden auf Tischhöhe und Tragen beidhändig beckennahe maximal 5 kg, nicht repetitiv.