Seite 8 3.3 Im Rahmen einer schriftlichen Befragung, welche die IV-Stelle im November 2021 mit der Beschwerdeführerin durchführte, gab letztere an, sie würde heute ohne gesundheitliche Einschränkung 80 – 100 % arbeiten (act. 7.2/59). Die IV-Stelle ist dem dahingehend gefolgt, dass sie die Versicherte im Rahmen ihres Entscheids als Vollerwerbstätige qualifiziert hat. Sie stützte diese Annahme darauf, dass die Beschwerdeführerin ledig sei und keine Kinder habe (vgl. das Protokoll der IV-Stelle, act. 7.2/94, S. 2).