Aus letzteren ergeht, dass die Versicherte im September 2008 bereits einmal eine IV-Anmeldung getätigt hatte; die gesundheitliche Beeinträchtigung wurde von jener damals wie folgt beschrieben: "2 x Schulter links OP; Hand rechts OP CTS danach Sudek; Hand links Lunatum Malazie". Das betreffende Verfahren endete nach Durchführung beruflicher Massnahmen am 18. September 2013 mit einer rentenausschliessenden Eingliederung (act. 7.2/6.6). Im Rahmen des vorliegenden IV-Verfahrens teilte die IV-Stelle der Versicherten am 16. März 2021 mit, es seien derzeit aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Eingliederungsmassnahmen möglich (act.