A. Die am xx.xx.xxxx geborene A. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin), damals als Verkäuferin tätig, meldete sich im August 2018 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigung machte sie folgende Angaben: "Arthrose, 30.5.2018 Rücken operiert versteift (act. 7.2/1). Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Dabei zog sie namentlich die Akten der IV-Stelle Appenzell Innerrhoden bei. Aus letzteren ergeht, dass die Versicherte im September 2008 bereits einmal eine IV-Anmeldung getätigt hatte;