2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese den medizinischen Sachverhalt neu abkläre und die Verwertbarkeit einer allfälligen Restarbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt anhand einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) prüfe. 3. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST. II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt