Die Versicherte widerspricht in diesem Beschwerdeverfahren der betreffenden Annahme eine Einschränkung von 0 % auch gar nicht. Ihre auf S. 8 der Beschwerde geäusserte Kritik bezieht sich nur auf die Bereiche "Ernährung", "Wohnungs- und Hauspflege", "Einkauf sowie weitere Besorgungen" und "Wäsche- und Kleiderpflege".