Es sei diesbezüglich namentlich zu berücksichtigen, dass Wäsche nicht jeden Tag gewaschen werden müsse. Soweit die Versicherte an einem bestimmten Tag stärkere Beschwerden habe, könne sie die betreffende Arbeit somit auf den nächsten Tag verlegen. Im Bereich Garten- und Umgebungspflege verhalte es sich laut dem Abklärungsbericht so, dass das Rasenmähen schon immer durch Dritte erledigt worden sei. Früher habe dies der Exmann gemacht. Seit dieser an einem Burnout leide, gehe das aber nicht mehr. Nun erledige ein Nachbar das Rasenmähen (gegen Entgelt). Die Gemeinschaftsfläche werde durch ein Kollektiv gepflegt. Der Sohn kümmere sich um das Unkraut und den Zugangsweg zum Haus.