Seite 15 Pfannen, Umrühren von viel oder schwerem Kochgut) sei sie auf die Unterstützung ihres Ehemanns angewiesen. Unter Berücksichtigung der zumutbaren Mitwirkung des Ehepartners sei im Bereich "Ernährung" deshalb grundsätzlich von keinerlei Einschränkungen auszugehen. Einzig an Tagen mit schwerem Durchfall könne eine gewisse Einschränkung anerkannt werden. Diese sei auf 5 % zu beziffern. Betreffend Wohnungs- und Hauspflege verhalte es sich laut der Abklärungsperson analog.