b) In Rahmen der anschliessenden Auseinandersetzung mit den einzelnen Haushaltstätigkeiten wird deren Gewichtung wie folgt dargestellt: "Ernährung" 35 %, "Wohnungs- und Hauspflege" 30 %, "Einkauf sowie weitere Besorgungen" 10 %, "Wäscheund Kleiderpflege" 20 % sowie "Garten- und Umgebungspflege" 5 %. c) Was die Einschränkung der Versicherten in den genannten Bereichen betrifft, kam die Abklärungsperson hinsichtlich der "Ernährung" zum Schluss, die Versicherte könne fast alle Arbeiten in der Küche selbständig ausführen. Für schwere Tätigkeiten (Hochheben von