Deshalb – so die Versicherte – müsse sie hoffen, dass Ustekinab helfe, ansonsten die Gefahr bestehe, dass der Morbus Crohn erneut ausbreche. Im Prinzip kann hier festgestellt werden, dass der RAD triftige Gründe genannt hat, weshalb sich die Annahme einer gesundheitlichen Verschlechterung nicht halten lässt. Kein Beleg für eine solche Verschlechterung ist jedenfalls das E-Mail des Spitals B. vom 1. November 2023; das Spital schildert dort zwar in der Tat, dass mit dem bisherigen Medikament nicht weitergefahren werden könne, doch zeigte es der Versicherten verschiedene alternative Therapieoptionen auf.