In diesem Beschwerdeverfahren bringt sie namentlich noch neue medizinische Tatsachen vor. Demnach zeige sich nach anfänglicher Besserung durch regelmässige Infusionen (Inflectra) mit diesem Medikament neu eine deutliche Antikörperbildung auf Infliximab. Die Beschwerdeführerin verweist auf ein beigelegtes E-Mail des Spitals B. vom 1. November 2023 (act. 2.4), wonach man mit dem betreffenden Medikament nicht weiterfahren könne, da es keinen Nutzen mehr bringe. Deshalb – so die Versicherte – müsse sie hoffen, dass Ustekinab helfe, ansonsten die Gefahr bestehe, dass der Morbus Crohn erneut ausbreche.