Seite 12 (vgl. E. 4.1 lit. c und d) beruft sie sich auf eine gesundheitliche Verschlechterung. Vorliegend erscheint es im Sinne der Arbeitsfähigkeitsschätzung des Spitals B. vom 13. Januar 2022 plausibel, dass im damaligen Zeitpunkt eine Arbeitsfähigkeit von 50 – 60 % vorlag, zumal sich eben auch der RAD dafür ausspricht. Ob sich der Gesundheitszustand der Versicherten mittlerweile tatsächlich verschlechtert hat, erscheint fraglich. Der RAD verneinte dies in seiner Beurteilung vom 15. Mai 2023. So sei seit dem Dezember 2021 eine Vorstellung im Spital B. nicht mehr erfolgt.