Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit sei festzuhalten, dass die vom Spital B. taxierte Arbeitsunfähigkeit von 40 – 50 % nachvollzogen werden könne. Bezüglich Adaptionskriterien sei zu beachten, dass die Versicherte ein WC in der Nähe haben müsse, welches sie vom Betriebsablauf her selbstbestimmt aufsuchen könne. Im Übrigen müsse es sich um eine körperlich leichte Arbeit handeln, ohne Zwangshaltungen, auf Tischniveau (act. 8.2/71).