e) Im Rahmen einer Beurteilung vom 15. Mai 2023 führte der RAD aus, eine fachärztliche Behandlung in Bezug auf die Versicherte sei letztmals im Dezember 2021 erfolgt, vor eineinhalb Jahren, wo eine sehr gute Situation beschrieben werde. Die hausärztliche Behandlung sei im letzten halben Jahr ebenfalls nicht notwendig geworden. Eine psychiatrische Behandlung finde bei angeblicher Depression mit kognitiven Einbussen nicht statt. Zusammenfassend bilde sich eine angebliche hochgradige invalidisierende Verschlechterung in keinster Weise therapeutisch ab und sei damit nicht schlüssig.