Bezüglich der persönlichen und familiären Situation habe sich eine Änderung ergeben, da die Patientin eine Enkeltochter bekommen habe, um welche sie sich zusammen mit der Tochter kümmere. Dies bereite ihr grosse Freude, sei aber auch sehr anstrengend. Eine Erwerbstätigkeit sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es müsste sich um eine körperlich leichte Arbeit handeln, zudem könnte die Patientin nur in einem zeitlich reduzierten Pensum arbeiten (50 – 60 %).