Die Gastroenterologie des Spitals B. habe im Oktober 2020 von einer Remission des Morbus Crohn berichtet. Der Hausarzt Dr. D. habe im September 2020 eine Schwäche und Erschöpfung beschrieben, was angesichts des mühevollen Verlaufs auch nicht verwundere, jedoch nicht von dauerhafter Natur sein könne. Die Versicherte selbst sehe sich zu keinerlei Tätigkeit in der Lage, wenngleich eine Arbeitsfähigkeit sicher vorliege (act. 8.2/36).