Zusammenfassend kann die Statusfrage dahingehend beantwortet werden, dass die Versicherte im Gesundheitsfall zu 70 % im Aufgabenbereich und zu 30 % im Erwerb tätig wäre. 4. 4.1 Im Folgenden ist zu prüfen, ob und inwieweit die Versicherte erwerbsbezogen (noch) arbeitsfähig ist. Dazu ist zunächst der massgebende medizinische Sachverhalt darzustellen: