Sie bringt vor, sie würde heute ohne ihre chronische Krankheit und deren Folgen wesentlich mehr arbeiten wollen. Bezugnehmend auf den Haushaltsabklärungsbericht legte die Versicherte dar, bei der Frage nach dem "Wunschpensum" handle es sich um eine unstatthafte hypothetische Frage und zugleich um eine Fangfrage, welche sie nicht abschliessend habe beantworten können. Das habe sie sogleich auch angeführt, doch sei diese Aussage leider nicht protokolliert worden. Die Beschwerdeführerin scheint hier ein eigentliches Missverständnis geltend zu machen. Diese Annahme ist aber nicht statthaft.