Am 1. Juni 2023 führte die IV-Stelle bei der Versicherten eine Haushaltsabklärung durch. Der betreffende Bericht ging insgesamt von einer gesundheitlichen Einschränkung im Haushalt von 5.75 % aus (act. 8.2/74). Mit Vorbescheid vom 24. August 2023 stellte die IV-Stelle der Versicherten die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht; letzteres auf der Grundlage eines ermittelten IV-Grades von 16 % (Anteil Erwerb 25 %, Einschränkung 45 %, IV-Grad 11.25 %; Anteil Aufgabenbereich 75 %, Einschränkung 6 %, IV-Grad 4.5 %). In Zuge eines seitens der Versicherten erhobenen Einwands verfügte die IV-Stelle am 1. November 2023 im Sinne des Vorbescheids (act.