8.2/48). Daraufhin stellte die IV-Stelle der Versicherten mit Vorbescheid vom 11. Februar 2022 ein Nichteintreten auf ihr Leistungsgesuch in Aussicht (act. 8.2/49). Die Versicherte erhob dagegen einen Einwand und reichte dabei neue medizinische Unterlagen ein. In einer weiteren Stellungnahme vom 18. Mai 2022 erachtete der RAD ein Eintreten auf das