A. Die am XX.XX.XXXX geborene A. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin), damals als Raumpflegerin tätig, meldete sich mit Gesuch vom 15. Januar 2016 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigung machte sie die Angaben "Morbus Crohn, Darmerkrankung" (act. 8.2/1). Am 3. Februar 2016 erklärte sie unterschriftlich den Rückzug ihres Leistungsbegehrens, was zur Abschreibung des eingeleiteten IV-Verfahrens seitens der zuständigen IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend IV-Stelle oder Vorinstanz) führte (act. 8.2/14 f.).