Die Annahme eines faktischen Baurechts erscheint nicht statthaft. Der Beschwerdeführer führt ja selber aus, dass sich ein Baurecht im Rechtssinne zufolge Illegalität der Baute urkundlich wohl gar nicht realisieren liesse. Dem Beschwerdeführer kommt rechtlich gesehen letztlich ein umfassendes, ungeschmälertes Verfügungsrecht über die Parzelle inklusive Wohnhaus zu. Das alleine ist hier massgebend (vgl. dazu oben E. 4.3.2). Im Übrigen stellt sich die offensichtliche Frage, weshalb die fragliche Parzelle nicht vom Beschwerdeführer auf seinen Sohn I. überschrieben wurde, wo doch anscheinend nur letzterer ein Interesse an dem Grundstück haben soll.