5. August 2008, gemäss der die Parzelle seit 2008 auf den Namen des Beschwerdeführers eingetragen sei. Was das Wohnhaus als solches angeht, hatte der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren eine unterschriftliche Erklärung seines Sohnes I. vorgelegt. Letzterer hielt darin fest, er und seine Frau hätten das Haus mit eigenen Mitteln erbaut. Die Arbeiten seien im Jahr 2006 begonnen worden. Im Verlauf vieler Jahre sei das Haus immer weiter ausgebaut worden. Bis heute sei das Haus noch nicht vollständig fertiggestellt. Er und seine Frau hätten nie Miete oder einen Baurechtszins für das Haus bezahlt.