4.3 4.3.1 Sodann ist auf die Bewertung des Wohnhauses einzugehen, das auf der Parzelle Nr. xxxx gemäss dem C. Katasterplan (vgl. act. 2.3) gelegen ist. Bei den Unterlagen, welche der Beschwerdeführer der Vorinstanz im August 2022 vorlegte, befand sich wie erwähnt eine von einem C. Sachverständigen erstellte Wohnhausschätzung, mit deutscher Übersetzung. Laut dieser Expertise wurde das Haus ohne Baugenehmigung im Jahr 2006 errichtet. Es verfügt über ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss, die zusammen eine Fläche von 142.56 m2 haben, sowie einen Keller mit einer Fläche von 36.60 m2. Der Handelswert der Baute betrage insgesamt EUR 38'278.-- (act. 7.107).