Alsdann listet der Gutachter tabellarisch neun Kriterien auf, welche sich auf die Bestimmung des Wertes der landwirtschaftlichen Flächen auswirkten, und weist jenen eine Bewertung zwischen 0 und 1 zu. Im Anschluss daran hält der Gutachter fest, nach dem Gesetz über landwirtschaftliche Flächen sei die Bodenfruchtbarkeit die Fähigkeit des Bodens, gleichzeitig den Bedarf der Pflanzen an Wasser, Nährstoffen, Luft, Wärme, Platz für das Wurzelsystem sowie ein günstiges biochemisches Regime zu decken.