b) Im Gutachten vom August 2023, das im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereicht wurde, findet sich zunächst ebenfalls eine tabellarische Aufstellung mit allen Parzellen, die im Vergleich zu jener im ersten Gutachten nahezu identisch ist. Ein Unterschied besteht jedoch namentlich darin, dass noch eine Parzelle Nr. xy aufgeführt ist, die der Beschwerdeführer in Alleineigentum hält und welche der Klasse 6 zugewiesen ist. Die Fläche beträgt 634 m2. Der deutschen Übersetzung des Gutachtens, die sich an bestimmten Stellen sprachlich ebenfalls eher schwer liest, würden die Parzellen ausserhalb der Bauzone liegen.