4.2.2 a) Im Verwaltungsverfahren hat der Beschwerdeführer der Ausgleichskasse ein Verkehrswertgutachten vom Juni 2022 vorgelegt. Darin erfolgt einleitend eine Auflistung von total 24 Grundstücken. Diesen ist allen eine bestimmte Bonität zugewiesen, bzw. eine Klasse von 1 – 8. Einzig bei der Liegenschaft Nr. 24 ist bei der Bonität "Baugrundstück" angegeben. Gemäss der z.T. eher rudimentären deutschen Übersetzung sind die vom Sachverständigen bewerteten Grundstücke ausserhalb der Bauzone der Gemeinde G., im Dorf B., gelegen. Die Parzellen würden seit vielen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und seien daher verlassen, mit Unkraut und anderen Wildpflanzen überwuchert.